Facherziehungsstellen

Der PFiV – Köln ist in der Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft organisiert. Die Facherziehungsstellen schließen mit dem Träger entsprechende Betreuungsverträge ab und sind den formulierten Leitsätzen und Zielen durch ihre Mitarbeit verpflichtet.

Formale Voraussetzung bei der Aufnahme ist der Abschluss eines Dreiecksvertrages zwischen dem belegenden Jugendamt, der PFiV – Köln gGmbH und der aufnehmenden Facherziehungsstelle. Zugleich wird mit dem belegenden Jugendamt eine Vereinbarung nach §§ 8a und 72a SGB VIII getroffen. Mit den Facherziehungsstellen und dem PFiV wird ein interner Vertrag abgeschlossen. Seitens des belegenden Jugendamtes wird abschließend eine Bewilligung für die Jugendhilfeleistung gegenüber dem Träger erteilt. 

Als Facherziehungsstelle gelten geeignete Personen, Familien oder Paare, die in der Regel bis zu 2 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zur intensiven pädagogischen Betreuung aufnehmen, für die eine Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII gewährt ist.

Ein Facherziehungsstellenelternteil verfügt dazu über eine pädagogische Ausbildung mit anerkanntem Abschluss und/ oder eine entsprechend langjährige Erfahrung in der Ausübung erzieherischer Tätigkeiten und/ oder eine Qualifizierung durch die praktische Facherziehungsstellenarbeit in fachlicher Begleitung und Weiterbildung durch den freien Träger.

Unsere Facheltern leben in einem positiven, stabilen Umfeld im Kölner Umland, Berg.-, Oberberg.- oder Rhein-Sieg-Kreis. Hier wirken sie auf pädagogischem Hintergrund mit Empathie, Humor und Durchhaltevermögen!